Ein Erfolgsmodell mit Tradition |
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Ein Erfolgsmodell mit Tradition

Investieren Sie in ein bewährtes Prinzip

Schon die Kirchen und Fürstenhäuser vergangener Jahrhunderte profitierten von den Vorteilen des Erbbaus.

Im Mittelalter wurde diese neue Form einer Steuerung der Bodennutzung von Feudalherren eingeführt, da Bauern auf in Erbbau vergebenen Flächen mehr Arbeit in die Erschließung und Verbesserung der Böden investierten und höhere Erträge erzielten.

Der Landeigentümer erzielte aus dem Erbbau bereits höhere Summen, als ihm durch eigene Bewirtschaftung möglich war. Nach Zeitablauf erhielt er ein qualitativ besseres Feld zurück, als er bereitgestellt hatte.

Vom Erbbau profitierten beide Seiten. Durch das Erbbaurecht und die Erbbaurechtsverordnung (BGB § 1012 ff.) wurde am 15. Januar 1919 die Möglichkeit geschaffen, auf einem gepachteten Grundstück ein Gebäude zu errichten.

Da alle Baulichkeiten auf einem Grundstück über die so genannte »Zubehörhaftung« dem Grundstückseigentümer gehören, wurde durch das Erbbaurecht Rechtssicherheit geschaffen: Solange der Hauseigentümer den Erbbauzins entrichtet, kann er sein Eigentum am Objekt nicht verlieren.

Der Erbbaurechtnehmer

Die Vorteile des Erbbaus für den Erbbaurechtsnehmer

Die Vorteile der Erbbaus für den Erbbaunehmer Der Erfolg des Erbbaus über Jahrhunderte hinweg weist darauf hin, dass beide Seiten, also Erbbaugeber und Erbbaunehmer, davon dauerhaft profitierten. Auch in der Gegenwart bewährt sich die Wechselwirkung dieser spezifischen Form des Grundbesitzes. Die Realisierung eines Bauvorhabens wird häufig erschwert durch den finanziellen Mehraufwand, den der Erwerb eines Grundstücks für den Bauherren bedeuten kann. Hier werden die Vorteile deutlich, die der Erbbau dem Erbbaurechtnehmer bietet.

Vor allem privaten Erbbaunehmern ermöglicht der Erbbau, ihr Bauvorhaben auf einem vom Emittenten verwaltenden Baugrundstück zu errichten. Es verbleiben ihm mehr Investitionsmittel für den Hausbau, er muss weniger Kapital aufbringen und erhält so günstigere Bedingungen bei Finanzierungsplänen.